Die Finanzkommission besteht aus drei bis fünf Mitgliedern.
Sie prüft den Voranschlag und die Jahresrechnung sowie auf Wunsch der Kirchenpflege oder aufgrund eines Beschlusses der Kirchgemeindeversammlung weitere Geschäfte.
Sie bildet zusammen mit den Stimmenzählern und Stimmenzählerinnen das Wahlbüro.