Kirchgemeinde, 5610 Wohlen
- Auf dem Areal der Pfarrkirche St. Leonhard ist grundsätzlich Parkverbot. Parkieren dürfen nur Berechtigte.
- Während Gottesdiensten oder öffentlichen Veranstaltungen in der Pfarrkirche St. Leonhard (Werktags Morgen / Samstag am Abend / Sonntag am Vormittag / Sonntag am frühen Nachmittag etc.) ist das Parkieren auf dem Platz zwischen der Kirche und den Priestergräbern für Alle verboten.
- Es sind die öffentlichen Parkplätze auf dem Kirchplatz neben der grossen Kirchentreppe, auf dem Sternenplatz oder auf dem Platz unterhalb des Roten Hauses zu benützen.
- Der Transport von gehbehinderten Kirchgängerinnen und Kirchgängern vor die Kircheneingänge sind erlaubt. Die Fahrzeuge müssen aber nach dem Ausladen auf die unter Punkt 3 erwähnten Plätze parkiert werden.
- Bei Bedarf erhalten Berechtigte (Seelsorger oder Pfarreiangestellte nach Absprache mit der Kirchenpflege) spezielle Karten für zeitlich befristetes Parkieren auf dem Platz zwischen der Kirche und den Priestergräbern.
- Wer unerlaubt parkiert, muss mit einer Anzeige gemäss gerichtlichem Verbot vom 7. April 2016 rechnen.
- Die Regelung gilt ab sofort.
Die röm. kath. Kirchenpflege, 5610 Wohlen