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Parkplatzregelung auf dem Kirchplatz vor den Priestergräbern

Kirchgemeinde, 5610 Wohlen

  1. Auf dem Areal der Pfarrkirche St. Leonhard ist grundsätzlich Parkverbot. Parkieren dürfen nur Berechtigte.

  2. Während Gottesdiensten oder öffentlichen Veranstaltungen in der Pfarrkirche St. Leonhard (Werktags Morgen / Samstag am Abend / Sonntag am Vormittag / Sonntag am frühen Nachmittag etc.) ist das Parkieren auf dem Platz zwischen der Kirche und den Priestergräbern für Alle verboten.

  3. Es sind die öffentlichen Parkplätze auf dem Kirchplatz neben der grossen Kirchentreppe, auf dem Sternenplatz oder auf dem Platz unterhalb des Roten Hauses zu benützen.

  4. Der Transport von gehbehinderten Kirchgängerinnen und Kirchgängern vor die Kircheneingänge sind erlaubt. Die Fahrzeuge müssen aber nach dem Ausladen auf die unter Punkt 3 erwähnten Plätze parkiert werden.

  5. Bei Bedarf erhalten Berechtigte (Seelsorger oder Pfarreiangestellte nach Absprache mit der Kirchenpflege) spezielle Karten für zeitlich befristetes Parkieren auf dem Platz zwischen der Kirche und den Priestergräbern.

  6. Wer unerlaubt parkiert, muss mit einer Anzeige gemäss gerichtlichem Verbot vom 7. April 2016 rechnen.

  7. Die Regelung gilt ab sofort.

Die röm. kath. Kirchenpflege, 5610 Wohlen