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Kirchenpflege

Kirchenpflege

Die Kirchenpflege ist das leitende und vollziehende Organ der Kirchgemeinde. Ihre Aufgabe ist es, die Kirchgemeinde nach innen und aussen zu vertreten.

Rechte und Pflichten:

  • Vorbereitung der Geschäfte der Kirchgemeindeversammlung und Vollzug der Beschlüsse.
  • Anordnung von Wahlen und Abstimmungen sowie die Sicherstellung des Stimmregisters.
  • Anstellung der Mitarbeitenden für die Seelsorge, sowie des weiteren Personals. Sie ist befugt, Mitarbeitende, auch SeelsorgerInnen, soweit sie nicht der Urnenwahl unterstehen, privatrechtlich anzustellen.
  • Aufsicht über den Finanzbereich.
  • Verwaltung des Gemeindevermögens, Unterhalt der Gebäude sowie des Inventars.
  • Führung des Gemeindearchivs.
  • Bestellung von Kommissionen.
Josef Brunner
Josef Brunner
Präsident
Marco Zavalloni
Marco Zavalloni
Mitglied
Italo Valentino
Italo Valentino
Mitglied
Hansueli Pfyffer
Hansueli Pfyffer
Mitglied
Arlette Bär
Arlette Bär
Mitglied
Sonja Zeindler
Protokollführerin

Organisation

Präsident
Josef Brunner

Protokollführerin
Brigitte Eschmann

Kontakte
über das Pfarreisekretariat